Stationäre Pflege heißt: rund um die Uhr versorgt, unter einem Dach. Wenn die Versorgung zu Hause an ihre Grenzen stößt – weil der Pflegebedarf steigt, die Nächte unruhig werden oder pflegende Angehörige nicht mehr können –, übernimmt eine Pflegeeinrichtung die Betreuung vollständig.
Min to Hus betreibt dafür ein eigenes Haus: das vollstationäre Pflegeheim in Großsolt, rund 15 Kilometer von Flensburg entfernt. „Min to Hus“ heißt auf Plattdeutsch „Mein Zuhause“ – und genau so ist das Haus gedacht.
Das Pflegeheim Großsolt auf einen Blick
- 44 Plätze in 36 Einzel- und 4 Doppelzimmern
- Für die Pflegegrade 2 bis 5
- 15 Kilometer von Flensburg, mitten in Angeln – nah genug für regelmäßigen Besuch
- Multiprofessionelles Team aus Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Verwaltung
- Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unter einem Dach
Unser Leitsatz steht auf Plattdeutsch über der Tür: „För ole Lüüd de beste Stuuv“ – für alle Menschen das beste Zimmer.
Vollstationäres Pflegeheim Großsolt
Thorsten Jannsen – Einrichtungsleiter, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie
Gunda Stücks – Pflegedienstleitung
Barbara Lassen – Hauswirtschaftsleitung
Min to Hus GmbH
Schleswiger Landstr. 20, 24991 Großsolt
Telefon: 04602 – 95 75 0
E-Mail: pflegeheim@min-to-hus.de
Büro: Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Sie sind unsicher, was Sie brauchen?
Das ist der Normalfall. Die wenigsten Familien wissen beim ersten Anruf, ob es um einen Dauerplatz geht, um vier Wochen nach dem Krankenhaus oder nur um eine Vertretung im Urlaub.
Rufen Sie an und schildern Sie die Lage. Wir sortieren gemeinsam, welche Form passt – und sagen Ihnen auch, wenn ambulante Pflege zu Hause die bessere Antwort wäre.
Vier Formen der stationären Pflege
Stationäre Pflege ist nicht gleich Heimplatz auf Dauer. Vier Wege führen ins Haus – welcher passt, hängt davon ab, wie lange Sie Unterstützung brauchen.
Vollstationäre Pflege
Der dauerhafte Umzug ins Pflegeheim, wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr ausreicht. Rund um die Uhr Betreuung, ein eigenes Zimmer, feste Ansprechpartner. Mehr zur vollstationären Pflege
Kurzzeitpflege
Vorübergehende Aufnahme, bis zu acht Wochen im Jahr – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn der Pflegebedarf kurzfristig steigt, oder wenn die häusliche Pflege eine Pause braucht. Mehr zur Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Ersatz, wenn die pflegende Person ausfällt: Urlaub, Krankheit, ein Termin, der nicht verschiebbar ist. Voraussetzung ist Pflegegrad 2; eine Vorpflegezeit von sechs Monaten ist seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr erforderlich. Mehr zur Verhinderungspflege
Entlastungsbudget
Seit dem 1. Juli 2025 sind Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Ab Pflegegrad 2 stehen damit bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung, frei kombinierbar zwischen beiden Leistungen. Mehr zum Entlastungsbudget
Leben im Haus, nicht nur Pflege
Pflege ist die eine Hälfte, der Alltag die andere. Neben Grundpflege und ärztlich verordneter Behandlungspflege gehört bei uns dazu:
- Soziale Betreuung – Betreuungskräfte für alle Bewohnerinnen und Bewohner, gemeinsame Aktivitäten, Gespräche, Beschäftigung
- Hauswirtschaft – Zimmer- und Wäschereinigung, Essenszubereitung, Versorgung der Gemeinschaftsräume
- Angehörigenarbeit – Sie werden in die Pflegeplanung einbezogen, nicht nur informiert
- Medizinische Koordination – wir organisieren Arzttermine, Therapien und Verordnungen
Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad, den Rest tragen Sie selbst – das ist der sogenannte Eigenanteil. Er setzt sich zusammen aus dem Pflegeanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
- Der Pflegeanteil ist für alle Bewohner eines Hauses gleich, unabhängig vom Pflegegrad.
- Die Pflegekasse zahlt zusätzlich Zuschläge, die mit der Wohndauer steigen – je länger jemand im Haus lebt, desto weniger bleibt an ihm hängen.
- Reicht das Einkommen nicht, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Auch dabei unterstützen wir Sie.
Konkrete Zahlen nennen wir Ihnen im Gespräch, denn sie ändern sich mit den Pflegesätzen. Verlassen Sie sich nicht auf eine Zahl aus dem Internet – fragen Sie uns. Wir beraten zur Kostenübernahme und begleiten Sie bei der Pflegeeinstufung.
So bekommen Sie einen Platz
- Rufen Sie an oder fragen Sie die Verfügbarkeit an. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie es um freie Plätze steht – für einen Dauerplatz ebenso wie für Kurzzeitpflege.
- Sehen Sie sich das Haus an. Kommen Sie vorbei, schauen Sie sich ein Zimmer an, lernen Sie das Team kennen. Ein Heimplatz ist eine Entscheidung, die man nicht am Telefon trifft.
- Wir klären das Formale. Pflegegrad, Kostenübernahme, Heimvertrag, Einzugstermin – Schritt für Schritt, gemeinsam.
Gerade Kurzzeitpflege wird oft sehr kurzfristig gebraucht, etwa wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus näher rückt. Melden Sie sich in dem Fall früh – auch wenn noch nicht alles geklärt ist.
Häufige Fragen zur stationären Pflege
Worin unterscheiden sich Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege?
Beides findet im Pflegeheim statt, der Unterschied liegt in der Dauer und in der Finanzierung. Kurzzeitpflege ist vorübergehend, bis zu acht Wochen im Jahr, und wird aus dem Entlastungsbudget der Pflegekasse gezahlt. Vollstationäre Pflege ist der dauerhafte Umzug ins Haus mit eigenem Heimvertrag und monatlichem Eigenanteil.
Brauche ich für einen Heimplatz einen Pflegegrad?
Für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim Großsolt brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2 – das Haus ist für die Pflegegrade 2 bis 5 zugelassen. Ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten selbst. Besteht noch kein Pflegegrad, begleiten wir Sie bei der Einstufung.
Kurzzeitpflege direkt nach dem Krankenhaus – geht das kurzfristig?
Genau dafür ist Kurzzeitpflege gedacht: wenn die Entlassung ansteht, die Versorgung zu Hause aber noch nicht steht. Rufen Sie an, sobald der Entlassungstermin absehbar ist. Ob es kurzfristig klappt, hängt an den freien Plätzen – deshalb ist ein früher Anruf der beste Hebel.
Was hat sich 2025 beim Entlastungsbudget geändert?
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege waren bis dahin getrennte Leistungen mit eigenen Beträgen. Seit dem 1. Juli 2025 bilden sie ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro ab Pflegegrad 2, das Sie flexibel auf beide Formen verteilen können.
Können wir uns das Haus vorher ansehen?
Ja, und wir empfehlen es ausdrücklich. Vereinbaren Sie einen Termin, dann zeigen wir Ihnen die Zimmer und die Gemeinschaftsräume und beantworten Ihre Fragen vor Ort. Ein Rundgang sagt mehr über ein Haus als jede Broschüre.
Noch nicht sicher, ob es das Heim sein muss?
Dann sagen wir Ihnen das auch. Viele Situationen lassen sich zu Hause länger tragen, als Angehörige zunächst glauben – mit Unterstützung, Entlastung und einem Hausnotruf. Min to Hus betreibt dafür zwei ambulante Pflegedienste in Flensburg und Angeln.
Und wenn es doch das Haus wird, sind wir dieselben Ansprechpartner. Sprechen Sie uns an – wir hören zu, bevor wir etwas vorschlagen.
