Das Entlastungsbudget: Kombination von bisherig Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige entlasten, Pflege besser organisieren: Das ist das Ziel einer wichtigen gesetzlichen Neuerung, die seit dem 1. Juli 2025 gilt. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
werden jetzt in einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst. Diese Reform soll Pflegepersonen den Alltag erleichtern und für mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen sorgen.
Bei Min to Hus begleiten wir Sie kompetent, menschlich und zuverlässig bei allen Fragen rund um die Pflege. Wir beraten Sie zu den neuen Möglichkeiten und stehen Ihnen im Pflegealltag zur Seite. Ob für eine kurzfristige Vertretung, eine geplante Auszeit oder ergänzende Leistungen im Haushalt.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2025: Was ist das neue Pflegebudget?
Mit der Einführung des Entlastungsbudgets 2025 fasst der Gesetzgeber erstmals zwei bislang getrennte Leistungen – die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege – in einem einzigen Jahresbudget zusammen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben seit Juli 2025 Anspruch auf ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro. Dieses kann flexibel für beide Pflegearten eingesetzt werden, je nachdem, was gerade gebraucht wird.
Bereits im Jahr 2024 gab es erste Verbesserungen im Rahmen einer Übergangsregelung: Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 konnten das neue Budget bereits vorzeitig nutzen. Seit Juli 2025 profitieren alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Gemeinsamer Jahresbeitrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Flexibler Einsatz des Budgets für beide Pflegearten
- Entfall der Übergangsregelungen zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- Verlängerung der Verhinderungspflege auf bis zu 8 Wochen
- Entfall der 6-monatigen Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege
- Pflegegrad 2 weiterhin Mindestvoraussetzung
Kurz erklärt: Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete, stationäre Pflegeform, bei der die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut wird. Zum Beispiel in unserem vollstationären Pflegeheim in Großsolt. Dies ist etwa dann sinnvoll, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder eine besondere Belastung vorübergehend ausfällt oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend mehr Unterstützung notwendig ist.
Kurzzeitpflege ist besonders geeignet, wenn eine vorübergehende Pflege im häuslichen Umfeld nicht möglich ist oder eine intensive Betreuung erforderlich wird.
Kurz erklärt: Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege greift, wenn die reguläre Pflegeperson, meist ein Angehöriger, vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel durch Krankheit, Erholung, berufliche Verpflichtungen oder private Termine. Sie kann sowohl ambulant zu Hause, durch einen ambulanten Pflegedienst wie Min to Hus, als auch stationär in unserer Pflegeeinrichtung erfolgen.
Diese Form der Pflege ist besonders flexibel und entlastet Angehörige in Situationen, in denen eine durchgehende Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Was bedeutet das Entlastungsbudget 2025 für Sie als pflegende Angehörige?
Durch die Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege in ein gemeinsames Budget erhalten Sie mehr Handlungsspielraum. Sie entscheiden selbst, ob Sie das Budget vollständig für eine längere Verhinderungspflege nutzen oder es aufteilen möchten, zum Beispiel für zwei Wochen Kurzzeitpflege und mehrere Tage Verhinderungspflege im Laufe des Jahres. Für Sie bedeutet Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2025: Weniger Bürokratie, mehr Planbarkeit und gezielte Entlastung.
Entlastung mit Herz bei Min to Hus
Die Pflege eines geliebten Menschen erfordert viel Kraft, Aufmerksamkeit und Hingabe. Gleichzeitig ist es für Sie wichtig, auf Ihre eigene Gesundheit zu achten. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren genau diese Bedürfnisse. Bei Min to Hus erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in schwierigen oder herausfordernden Zeiten benötigen.
Mit Kompetenz, Menschlichkeit und Erfahrung kümmern wir uns darum, dass Ihre Angehörigen bestens betreut sind – und Sie ruhigen Gewissens eine Auszeit nehmen können. Lassen Sie sich von uns beraten, wir sind gerne für Sie da!
